Die Mietbeihilfe ist eine monatliche Zahlung an Eigentümer nach Räumung eines als gefährdet eingestuften Gebäudes. Der Antrag ist möglich, sobald geräumt und die Abbruchgenehmigung erteilt ist.
Antragsvoraussetzungen
Das Gebäude muss als gefährdet eingetragen sein, der Eigentümer dort gewohnt oder vermietet haben, und der Antrag muss fristgerecht erfolgen.
- Rechtskräftiger Risikobericht
- Räumung und Abbruchgenehmigung abgeschlossen
- Grundbuch- und Ausweisunterlagen vollständig
- Nur ein Antrag je Einheit
Wie lange dauert es?
Gezahlt wird über die Bauzeit, höchstens achtzehn Monate. Die Höhe folgt einer jährlich aktualisierten Provinztabelle.
Wir führen das Verfahren für den Eigentümer: Antrag, fehlende Unterlagen und Zahlungsauskunft aus einer Hand.
Worauf zu achten ist
Vor dem Räumungsdatum gestellte Anträge werden abgelehnt. Die Bankdaten müssen auf den Eigentümer lauten, Vollmachten aktuell sein.