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Vorschriften 26 Februar 2026 1MIN. LESEZEIT

Risikofeststellung: So läuft das Verfahren

Risikofeststellung: So läuft das Verfahren

Die Einstufung als gefährdetes Gebäude ist der offizielle Startpunkt der Stadterneuerung. Sie erfolgt durch vom Ministerium lizenzierte Institutionen und Organisationen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Einer der Eigentümer stellt einen Antrag bei einer lizenzierten Stelle
  2. Im Gebäude werden Aufmaß, Kernbohrungen und Bewehrungsortung durchgeführt
  3. Das Gutachten wird auf Grundlage der Analyse erstellt
  4. Das Gutachten wird von der zuständigen Behörde geprüft und genehmigt
  5. Der Gefährdungsvermerk wird im Grundbuch eingetragen

Für einen Widerspruch gegen das Gutachten gilt eine bestimmte Frist. Ist es rechtskräftig, können Abriss, Einigung und Planung beginnen.

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