Die Einstufung als gefährdetes Gebäude ist der offizielle Startpunkt der Stadterneuerung. Sie erfolgt durch vom Ministerium lizenzierte Institutionen und Organisationen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Einer der Eigentümer stellt einen Antrag bei einer lizenzierten Stelle
- Im Gebäude werden Aufmaß, Kernbohrungen und Bewehrungsortung durchgeführt
- Das Gutachten wird auf Grundlage der Analyse erstellt
- Das Gutachten wird von der zuständigen Behörde geprüft und genehmigt
- Der Gefährdungsvermerk wird im Grundbuch eingetragen
Für einen Widerspruch gegen das Gutachten gilt eine bestimmte Frist. Ist es rechtskräftig, können Abriss, Einigung und Planung beginnen.