Der Umfang der Mietbeihilfen und zinsgestützten Kredite für Berechtigte im Rahmen der Stadterneuerung wurde erweitert. Die neue Regelung soll die Erneuerung in Bezirken mit vielen gefährdeten Gebäuden beschleunigen.
Wer kann profitieren?
Berechtigte, die als Eigentümer oder Mieter in Gebäuden mit rechtskräftiger Gefährdungseinstufung wohnen, können die Hilfen nutzen, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen.
- Monatliche Mietbeihilfe
- Zinsgestützter Erneuerungskredit
- Gebühren- und Steuerbefreiungen
Eine vollständige Antragsakte ist entscheidend für einen zügigen Ablauf. Unser Team betreut die Anträge der Eigentümer aus einer Hand.